Vor ziemlich genau 9 Jahren ist die Idee PLUMPSI® entstanden. Seitdem hat uns das Ganze nicht mehr losgelassen und wir haben viel geplant und organisiert. Damals hatten wir nicht die Möglichkeiten, die nötig gewesen wären, da das Firmengelände zu klein war. Doch Ende des Jahres 2021 hat es sich ergeben, dass wir ein Betriebsobjekt erwerben konnten, dass groß genug und optimal für beide Unternehmen ist. Nun ist der Punkt gekommen, wo das geplante „Form“ bekommen hat und wir noch mehr durchstarten können. Viel haben wir überlegt, da es bereits einige Firmen gibt, die Toilettenkabinen vermieten. Wir können jedoch behaupten, dass wir uns abheben. Jemand, der unsere Toilettenkabinen sieht, merkt den Unterschied sofort. Doch nicht nur das, auch im Hintergrund ist einiges anders. Wir haben Preisstaffelungen (bei der Langzeit- und Kurzzeitmiete), wo bestimmt jeder das Passende für sich findet.
Ein weiterer angenehmer Punkt für unsere Kunden ist sicherlich, dass wir 24h und das 365 Tage im Jahr, erreichbar sind! Wenn einmal Probleme mit der Kabine entstehen, greifen Sie zum Telefon – wir sind jederzeit für Sie da!
Wenn’s um gewisse Geschäfte geht, haben wir die Lösung!
WC-Vermietung von PLUMPSI® sowie Entsorgung von Sanitärcontainern profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungspaket:
Egal, ob Großevent, Baustelle oder privates Fest – wir sorgen dafür, dass Ihr stilles Örtchen sauber bleibt.
Mit unserer WC Vermietung profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungspaket: Beratung: Von der Bedarfsberechnung bis zur Ablaufplanung Lieferung: An- und Abtransport sowie Aufstellung der Mobilen WCs auf dem Gelände, mittels GPS gestütztes Kontrollsystem Wartung und Reinigung: Vor-Ort-Service in individuell festgelegten Intervallen ob WC-Kabine oder Sanitärcontainer Entsorgung: Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung aller Abwässer, da wir zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind!
Ob kleine Veranstaltung oder Großereignis – wir haben mit unseren mobilen WC Kabinen die Lösung für Ihre Anforderung. Liefeung, Aufstellung und Reinigung inklusive. Wir sorgen für Hygiene!
Rechtliche Grundlagen für Baustellen-WCs Arbeitnehmerschutzgesetz § 29 Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen Absatz 2: Den Arbeitnehmern müssen im gebotenen Umfang entsprechende Waschgelegenheiten oder Waschräume, Toiletten, Aufenthaltsräume, Kleiderkästen oder sonstige geeignete Einrichtungen, Umkleidemöglichkeiten und Unterkünfte zur Verfügung stehen, soweit dies unter Berücksichtigung der Lage der Baustelle, der örtlichen Gegebenheiten, der Art und Dauer der Tätigkeiten und der Anzahl der Arbeitnehmer erforderlich ist.Absatz 3: Der Verpflichtung zur Einrichtung von Waschräumen, Toiletten, Aufenthaltsräumen und Unterkünften kann auch in der Weise entsprochen werden, dass mehrere Arbeitgeber gemeinsam für ihre Arbeitnehmer solche Einrichtungen zur Verfügung stellen. In diesem Fall müssen die Einrichtungen hinsichtlich Lage, Anzahl, Bemessung und Ausstattung der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer entsprechen.
Ausblick auf zukünftige Normen für mobile WC: An einem Normentwurf für mobile WCs – der ÖNORM EN 16194 – wird derzeit gearbeitet. Sie richtet sich an Hersteller, Vermieter und Mieter von Mobiltoiletten und legt Dienstleistungs- Anforderungen und Mindestqualitätsvorgaben fest. Über wichtige Inhalte, wie z. B. richtige Nutzungsfrequenz, Anzahl der Kabinen, Serviceintervalle und Erreichbarkeiten, informieren wir Sie gerne.
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